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Kajetan-Sweth-Strasse 14, 6020 Innsbruck, Österreich

Saisonstart ab 21. September

Liebe Mitglieder!

Die neue Saison stehr vor der Türe.

Geplant ist der Übungsbeginn in der zweiten Schulwoche (KW39 - 21. - 27.09.2020) ausgenommen Senioren- sowie Kinder-/Abenteuerturnen.

Zum Start der neuen Saison müssen leider noch immer Sondermaßnahmen bezüglich Covid-19 (Corona) eingehalten werden. In Anbetracht der wieder ansteigenden Infektionen ersuchen wir im Interesse unser aller Gesundheit die Vorgaben des Gesetzgebers einzuhalten und mit dem nötigen Hausverstand zu agieren. Achtet bitte auch im eigenen Interesse auf eventuell weitergehende Einschränkungen durch den Gesetzgeber!

In Anlehnung an die derzeitigen Vorgaben der Stadt Innsbruck gelten für unseren Verein folgende Maßnahmen:

Die Übungsleiter kontrollieren und protokollieren die Anwesenheit der Teilnehmer (Vordruck anbei), um im Erkrankungsfall eine „Nachverfolgung“ von betroffenen Personen zu ermöglichen. Diese Protokolle sind bis auf Widerruf mindestens aber 1 Monat von der Übungsleitung aufzubewahren. Zusätzlich ist umgehend eine lesbare Kopie an das SVO-Büro weiterzuleiten.

Alle Teilnehmer sind für die Desinfektion ihres verwendeten Sportequipments selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, eigene Sportutensilien wie z. B. Matten, Bälle, etc. zum Training mitzubringen. Sollte es unabdingbar sein, Sportutensilien aus dem schulischen Geräteraum entnehmen zu müssen, weist das Sportamt darauf hin, dass vor und nach der Benützung sämtliche Geräte bzw. Utensilien zu desinfizieren sind. Das gleiche gilt für Sportutensilien des SVO. Der SVO stellt das erforderliche Desinfektionsmaterial zu Verfügung. Für Verwahrung, Ergänzung und sachgerechte Anwendung ist die Übungsleitung verantwortlich. Bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere Teilnehmer ist sicher zu stellen, dass alle vor- und nachher ihre Hände waschen oder desinfizieren. Sofern möglich ist das Händewaschen dem Desinfizieren vorzuziehen.

Der SVO weist darauf hin, dass unsere Teilnehmer eine Eigenverantwortung für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus trifft. Der SVO übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die von jeder Person einzuhaltenden Vorgaben.

Hinweis auf derzeit gültige Abstandsregeln:

In den Sanitärbereichen und Garderoben gilt der Mindestabstand von einem Meter, ansonsten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bei der Sportausführung gilt kein Mindestabstand und es besteht keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Stadt Innsbruck verlangt auch, dass beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.

In der Hoffnung, dass wir diese missliche Situation gemeinsam gut meistern,

mit freundlichen Grüßen

Andreas Seeböck    Walter Abolis
     Präsident             Schriftführer

 

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